Wir bieten deutschlandweit rechtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung insbesondere für Landwirte, Lohnunternehmer, Handel und Gewerbe etc. in den folgenden Bereichen:


- Agrarrecht / Landwirtschaftsrecht

- Pachtrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Landwirtschaftliches Erbrecht

- Agrarförderung / Cross Compliance

- Lohnunternehmen

- Landhandel
- Zuchtverbände und Zuchtunternehmen

- Vieh (z. B. Kauf, Verkauf, Mängelgewährleistung)

- Landmaschinen (z. B. Herstellung, Verkauf, Kauf, 
   Mängelgewährleistung)                     
- Tiefbau
- Abbruch
- Transport

- Jagd
- Waffenrecht
- Jagdgenossenschaft
- Imkere
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- Prüfung und Erstellung von Verträgen bzgl. der
  Errichtung und des Betriebes von Windkraftanlagen
- Prüfung und Erstellung von Verträgen bzgl. der
  Errichtung und des Betriebes von  
  Freiflächenphotovoltaikanlagen

Forderungseinzug und -abwehr

Forderungen, die nicht beglichen werden, und Forderungen, welche ungerechfertigt erscheinen, stellen im Geschäftsleben oftmals ein großes Ärgernis da, das vielfach Zeit und Nerven kostet.

Die Geltendmachung von begründeten Forderungen und die Abwehr von unbegründeten Forderungen - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich - stellen einen Kernpunkt unserer Tätigkeit dar.

 

Landwirtschaftliches Erbrecht

Alles hat irgendwann ein Ende - leider auch das Leben. 

Eigentlich jeder kennt dann zumindest einen Fall, in dem es dann unter den Hinterbliebenen Streit um den Nachlass gibt. 
Gehört dann noch ein landwirtschaftlicher Betrieb oder sogar ein Hof im Sinne der Höfeordnung zum Erbe, dann wird es schnell sehr speziell.
Grundsätzlich sieht das Erbrecht in Deutschland vor, dass der Nachlass in seiner Gesamtheit auf einen oder mehrere Erben übergeht. 
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sehen jedoch einige gesetzliche Vorschriften für den Bereich der Vererbung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vor. 
Es gibt kein einheitlich geregeltes Erbrecht für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland. Im Nordwesten Deutschlands - in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein - gilt unter Umständen für den jeweiligen Betrieb die Höfeordnung, andere Bundesländer haben spezielle landesrechtliche Anerbengesetze geschaffen und in manchen Bundesländern gilt das Landgüterrecht des BGB. 

Gerne beraten und vertreten wir sowohl Erblasser vor dem Erbfall als auch Erben nach dem Erbfall. 

Abwehr heranrückender Wohnbebauung

Freiräume sind unverzichtbar - insbesondere auch für jeden landwirtschaftlichen Betrieb.
Diese Freiräume geraten jedoch oftmals in Gefahr, wenn in der Nachbarschaft zu landwirtschaftlichen Betrieben neue Baugebiete ausgewiesen werden sollen und im Zuge dessen Bebauungspläne aufgestellt werden. Nicht nur, dass landwirtschaftliche Nutzflächen verloren gehen können, auch kann die neue Situation manchmal zu Konfliktsituationen führen. So sind nicht selten landwirtschaftstypische Gerüche oder Geräusche Auslöser für Streitigkeiten innerhalb der Nachbarschaft.
Darüber hinaus kann eine Realisierung neuer Baugebiete zu einer Bestandsgefährdung und zu einer Einschränkung der zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des landwirtschaftlichen Betriebes führen, was unter Umständen sogar existenzbedrohend für den landwirtschaftlichen Betrieb sein kann.
Entsprechend gilt es hier, möglichst frühzeitig "die richtigen Weichen zu stellen", wobei diesbezüglich der Grundsatz "je früher, desto besser" gilt. 
Bereits bei den ersten Anzeichen, die darauf schließen lassen, dass ein neues Baugebiet geplant ist, welches Auswirkungen für den landwirtschaftlichen Betrieb haben könnte, sollte man reagieren.

Gerne beraten und vertreten wir Sie diesbezüglich - sowohl außergerichtlich gegenüber Behörden als auch vor den Gerichten.


Windenergie 

Gemäß dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen bis Ende 2030 in Deutschland 115 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert sein. Nach 2035 soll die Leistung der Windenergie an Land gemäß EEG 2023 bei 160 GW liegen. 
Allein das Bundesland Niedersachsen muss bis 2035  die derzeit installierte Windenergie-Leistung von 12 GW auf 30 GW ausbauen. 
Das entspricht einem Ausbau von 1,5 Gigawatt pro Jahr oder ca. einer Windenergieanlage am Tag. 
Die Regionalplanungsträger sollen entsprechende Flächen bis Ende des Jahres 2026 ausweisen. 

Die für Windenergie an Land vorgeschlagenen Flächen wurden auf Basis einer Potenzialstudie ermittelt und vorgestellt. 
Unternehmen werben derzeit bei Grundstückseigentümern um den Abschluss von Nutzungsverträgen. 
Hier heißt es, nicht übereilt zu unterschreiben.
So sollte hinsichtlich des Abschlusses  von Nutzungsverträgen nicht allein die Entscheidung relevant sein, ob der von der Planungsfirma vorformulierte Vertrag unterschrieben wird oder nicht. 
Im Regelfall ist ein erheblicher Gestaltungsspielraum vorhanden. 

Wir nehmen für Sie eine rechtliche Bewertung von Vertragsentwürfen vor.
Auch beraten und vertreten wir Sie bei Verhandlungen und Abschlüssen von Verträgen.