Windenergie 

Gemäß dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen bis Ende 2030 in Deutschland 115 Gigawatt (GW) Windenergie an Land installiert sein. Nach 2035 soll die Leistung der Windenergie an Land gemäß EEG 2023 bei 160 GW liegen. 
Allein das Bundesland Niedersachsen muss bis 2035  die derzeit installierte Windenergie-Leistung von 12 GW auf 30 GW ausbauen. 
Das entspricht einem Ausbau von 1,5 Gigawatt pro Jahr oder ca. einer Windenergieanlage am Tag. 
Die Regionalplanungsträger sollen entsprechende Flächen bis Ende des Jahres 2026 ausweisen. 

Die für Windenergie an Land vorgeschlagenen Flächen wurden auf Basis einer Potenzialstudie ermittelt und vorgestellt. 
Unternehmen werben derzeit bei Grundstückseigentümern um den Abschluss von Nutzungsverträgen. 
Hier heißt es, nicht übereilt zu unterschreiben.
So sollte hinsichtlich des Abschlusses  von Nutzungsverträgen nicht allein die Entscheidung relevant sein, ob der von der Planungsfirma vorformulierte Vertrag unterschrieben wird oder nicht. 
Im Regelfall ist ein erheblicher Gestaltungsspielraum vorhanden. 

Wir nehmen für Sie eine rechtliche Bewertung von Vertragsentwürfen vor.
Auch beraten und vertreten wir Sie bei Verhandlungen und Abschlüssen von Verträgen.