Landwirtschaftliches Erbrecht
Alles hat irgendwann ein Ende - leider auch das Leben.
Eigentlich jeder kennt dann zumindest einen Fall, in dem es dann unter den Hinterbliebenen Streit um den Nachlass gibt.
Gehört dann noch ein landwirtschaftlicher Betrieb oder sogar ein Hof im Sinne der Höfeordnung zum Erbe, dann wird es schnell sehr speziell.
Grundsätzlich sieht das Erbrecht in Deutschland vor, dass der Nachlass in seiner Gesamtheit auf einen oder mehrere Erben übergeht.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sehen jedoch einige gesetzliche Vorschriften für den Bereich der Vererbung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vor.
Es gibt kein einheitlich geregeltes Erbrecht für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland. Im Nordwesten Deutschlands - in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein - gilt unter Umständen für den jeweiligen Betrieb die Höfeordnung, andere Bundesländer haben spezielle landesrechtliche Anerbengesetze geschaffen und in manchen Bundesländern gilt das Landgüterrecht des BGB.
Gerne beraten und vertreten wir sowohl Erblasser vor dem Erbfall als auch Erben nach dem Erbfall.